WINTERDIENST
Rutschige Gehwege und vereiste Flächen:
CASPA Gebäudemanagement sorgt für dauerhafte Sicherheit aufgrund von Schneefall und anderen witterungsbedingten Begebenheiten rund um Ihre Anlage.
Wenn die Tage wieder kürzer und die Nächte immer kälter werden, steht der Winter kurz vor der Tür. Schneeräumen und Streuen stehen dann wieder an der Tagesordnung. Eine zeitraubende Pflicht, gerade für Berufstätige, die nicht nur kräftezehrend, sondern mitunter auch gefährlich sein kann, vor allem für ältere Menschen.
Wir von CASPA Gebäudeservice nehmen Ihnen diese Arbeit ab und kümmern uns gewissenhaft um den Winterdienst. Egal ob Schneefall oder Eisglätte: Wir übernehmen zuverlässig und eigenständig die Schneebeseitigung und die Streuung sämtlicher Gehwege, sowie der Zu- und Abfahrtswege, die zu Ihrer Anlage gehören. Damit Sie und Ihre Mieter sich jederzeit sicher fühlen können!
Ihr zuverlässiger Partner für Winterdienst in Hagen
Wenn die Tage wieder kürzer und die Nächte immer kälter werden, steht der Winter kurz vor der Tür. Der Winterdienst und die damit verbundene Schneeräumpflicht steht dann wieder an der Tagesordnung. Eine zeitraubende Verantwortung, gerade für Berufstätige, die nicht nur kräftezehrend, sondern mitunter auch gefährlich sein kann, vor allem für ältere Menschen.
Wir von CASPA Gebäudeservice nehmen Ihnen diese Arbeit ab und kümmern uns gewissenhaft um den Winterdienst. Egal ob Schneefall oder Eisglätte: Wir übernehmen zuverlässig und eigenständig die Schneebeseitigung und die Streuung sämtlicher Gehwege, sowie der Zu- und Abfahrtswege, die zu Ihrer Anlage gehören. Damit Sie und Ihre Mieter sich jederzeit sicher fühlen können!
Warum Winterdienst?
Um es vorwegzunehmen – Jede Stadt muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Deshalb besteht Schneeräumpflicht nach Regelung der Satzung für alle Haus- bzw. Grundstückseigentümer in Hagen.
Auf öffentlichen Flächen ist die zuständige Stadt hierfür verantwortlich. Bürgersteige und Gehwege sind nach der Satzung der Stadt Hagen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu streuen. Der Hausbesitzer sollte daher immer sicherstellen, dass die Gehwege schnee- und eisfrei gehalten werden und sich niemand verletzt. Grundsätzlich ist der Eigentümer einer Immobilie zwar dafür verantwortlich, allerdings kann dieser den Winterdienst auch im Mietvertrag auf die dort wohnenden Parteien übertragen, sofern der Dienst nicht durch den Vermieter selbst oder einen Beauftragten durchgeführt wird.
Wie kommen Sie der Schneeräumpflicht am besten nach?
Der Schnee sollte beim Räumen immer an den Rand des Gehweges geschoben und außerhalb von Treppen deponiert werden. Wenn Sie bemerken, dass die frei geräumten Flächen glatt sind, müssen diese mit Kies, Splitt oder Sand abgestumpft werden. Falls dies nicht gelingt, müssen Eisflächen komplett entfernt werden. Die Streupflicht für die Gehwege und Bürgersteige gilt von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und sonntags, sowie an Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.
Übrigens: die Winterdienstsaison gilt vom 01.11. bis zum 31.03
Streusalz darf aufgrund von Umweltschutz nicht auf öffentlichen Gehwegen benutzt werden. Hier drohen Ihnen Bußgelder, sollten Sie sich nicht daran halten.
Damit es aber gar nicht erst soweit kommen muss, bietet CASPA Ihnen einen qualifizierten Winterdienst in Hagen an. Wir haben das nötige Know-How und sind auch mit entsprechendem Equipment ausgestattet, so dass Sie sich keine Sorgen rund um das Thema Winterdienst machen müssen.
Was Sie noch wissen müssen
Jedes Unternehmen, das einen Winterdienst anbietet, muss sich an das gültige Wegerecht halten. Das Wegerecht, welches im Übrigen ein offizielles Gesetz ist, ist unter folgenden Regeln verpflichtend:
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Der Winterdienst muss sofort ausrücken, wenn es aufhört zu schneien, denn erst dann kann eine eventuelle Glättebildung gleich mit behoben werden
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Falls es zu starkem Schneefall oder gefährlicher Glättebildung kommen sollte, muss mehrmals täglich und auch regelmäßig Schnee und Eis beseitigt werden
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Sollte es nach 20 Uhr immer noch schneien, müssen am darauffolgenden Tag bis 8:30 Uhr die Straßen und Gehwege geräumt sein. An Sonn- oder Feiertagen hat der Winterdienst in Hagen bis 9:30 Uhr hierfür Zeit
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Je nach Aufkommen auf den Fußgängerwegen müssen diese in der Regel auf einer Breite von 1 Meter geräumt werden. Bei stärkerem Verkehr sogar bis zu 1,5 Metern. Bis zum Bordstein muss Schnee an Eckgrundstücken geräumt werden. Treppen gehören zur vollen Schnee- und Eisräumung in ganzer Breite
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Auf Fahrradwegen sind wir nicht dazu verpflichtet diese von Schnee und Eis zu befreien, deshalb müssen wir im Falle eines Falles hier nicht zwingend ausrücken
Unsere Leistungen beinhalten die Unterstützung in folgenden Bereichen:
Parkplätze
Straßen
Gehwege
Parks
Gemeinde
Damit Sie sicher an Ihrem Ziel ankommen!
Bei diesen Ausnahmesituationen sind gerade Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sehr gefragt. Deshalb steht Ihnen CASPA vertrauensvoll zur Seite. Wir rücken unverzüglich auf Abruf aus. Dies muss auf gegenseitiger Vertrauensbasis geschehen, denn oftmals ist die Rutsch- und Verletzungsgefahr für die Menschen auf der Straße hier bereits enorm hoch. Dies ist also nur von Unternehmen leistbar, die gewissenhaft und qualifiziert an Ihre Arbeit gehen, so wie wir. Deshalb freuen wir uns Ihnen kurzfristig ein Angebot für den diesjährigen Schneeräumdienst in Hagen unterbreiten zu dürfen.
Leistungsbeschreibung Winterdienst in Hagen
Streudienst in Hagen
Flächen die vereist sind, müssen sparsam mit zulässigen Streumitteln behandelt werden und danach mit witterungsangespasstem Schuhwerk problemlos begehbar sein. Das Abstreuen ist entsprechend der ortsansässigen Satzung im vorgeschriebenen Zeitraum zu erledigen. Innerhalb von 24 Stunden bedeutet dies eine regelmäßige Ausführung, so wie es die Ortssatzung vorgibt und die örtlichen Gegebenheiten es erfordern.
Wie Sie sehen, werden alle Arbeiten genau nach Regelung der Ortssatzung oder des aktuellen Wegegesetzes von uns durchgeführt.
Schneeräumung in Hagen
Mit geeigneten Maschinen und Geräten ist der Schnee soweit technisch möglich zu beseitigen. Anschließend muss die Fläche mit zulässigen Streumitteln abgestumpft werden um etwaige Gefahren auszuschließen. Räumarbeiten sind, sofern möglich, bei Schneefall unmittelbar danach durchzuführen. Während ein Schneesturm oder starker Schneefall im Gange ist, darf der Winterdienst nur dann ausgeführt werden, wenn die Ortssatzung ausdrücklich dazu auffordert.